Wir freuen uns, dass Sie sich für die Anmeldung an der HAK/HAS Frauenkirchen interessieren.
Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich oder stehen zum Download zur Verfügung.
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung mitzubringen:
- Schulnachricht im Original
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis (des Kindes oder eines Elternteiles)
- Sozialversicherungsnummer des Kindes
Aufnahmevoraussetzungen
Diese richten sich nach dem angestrebten Schultyp (Handelsakademie oder Handelsschule) und der besuchten Vorschule (Mittelschule, AHS) der Schülerin/des Schülers.
Näheres entnehmen Sie folgender Aufstellung. Sollte es bezüglich der Voraussetzungen noch Unklarheiten geben, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.
Handelsakademie
Voraussetzungen für den Besuch einer berufsbildenden höheren Schule (BHS) ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe.
In manchen Fällen ist aber eine Aufnahmsprüfung erforderlich.
AHS – Allgemein bildende höhere Schule
Keine Aufnahmeprüfung erforderlich – bei einem positiven Zeugnis
MS – Mittelschule
Keine Aufnahmeprüfung erforderlich, wenn:
- Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“
- Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“ in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache
Aufnahmeprüfung erforderlich, wenn:
- Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ Note „Befriedigend“ und „Genügend“ in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache
Polytechnische Schule
Keine Aufnahmeprüfung erforderlich – bei einem positiven Zeugnis
Handelsschule
Voraussetzung für den Besuch einer berufsbildenden mittleren Schule (BMS) ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe.
In manchen Fällen ist aber eine Aufnahmsprüfung erforderlich.
AHS – Allgemein bildende höhere Schule
Keine Aufnahmeprüfung erforderlich
MS – Mittelschule
Keine Aufnahmeprüfung erforderlich, wenn:
- Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“
- Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als mit „Befriedigend“ in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache
Aufnahmeprüfung, wenn:
- Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ Note „Genügend“
Polytechnische Schule
Keine Aufnahmeprüfung erforderlich – bei einem positiven Zeugnis
